Krypto-Besteuerung Prozess im Bundesfinanzhof: Ist Bitcoin ein Wirtschaftsgut?
Ein Präzedenzfall vor dem Bundesfinanzhof soll die Besteuerung von Bitcoin und Co. regeln. Sind Kryptowährungen Wirtschaftsgüter?
Es ist ein Novum in München. Erstmals in seiner Geschichte muss sich der Bundesfinanzhof, das oberste Finanzgericht Deutschlands, zur Besteuerung von Kryptowährungen äußern. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob Bitcoin und Co. überhaupt als Wirtschaftsgüter gelten und damit steuerrechtlich relevant sind. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Krypto-Anleger haben.
Vorangegangen war die Klage eines Bitcoin-Anlegers, der vor knapp einem Jahr Steuern aus einem Krypto-Handel vom Finanzamt zurückforderte. Bitcoin sei kein Wirtschaftsgut, so seine Argumentation. Das zuständige Finanzgericht in Köln wies die Klage ab, daraufhin zog der Anleger vor den BFH. Insgesamt geht es um 3,4 Millionen Euro.
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“Urteil in wenigen Wochen”
Hendrik Arendt und Martin Friedberg von der Wirtschaftskanzlei CMS sowie Werner Hoffmann, Geschäftsführer der Steuer-Reporting-Firma Pekuna verfolgten den ersten Prozesstag live mit. Dabei kam es zu Beginn zur Verlesung der Stellungnahmen des Klägers und der Finanzbehörde von Nordrhein-Westfalen. Zudem bekam auch ein Vertreter des Finanzministeriums die Möglichkeit, ein Statement abzugeben. “Die Richter ließen noch keine klare Richtung erkennen”, erklärt Hoffmann gegenüber BTC-ECHO. Die gestellten Fragen hätten jedoch deutlich mehr Zweifel an der Version des Klägers dargestellt, so der Steuerexperte weiter.
Mich überrascht, dass es keinen weiteren Verhandlungstag geben wird und der nächste Schritt bereits die Bekanntgabe des Urteils ist. Das könnte bereits in wenigen Wochen erfolgen.
Werner Hoffmann, Geschäftsführer von Pekuna
Die Rechtsexperten der Wirtschaftskanzlei CMS erwarten jedoch keine großen Überraschungen. Gegenüber BTC-ECHO meinen Arendt und Friedberg:
Wir erwarten, dass der BFH Kryptowerte unter den Wirtschaftsgutsbegriff subsumieren wird und daher Veräußerungsvorgänge steuerpflichtig sind
Hendrik Arendt und Martin Friedberg, Wirtschaftskanzlei CMS
Sollte der BFH die Revision tatsächlich ablehnen, steht spätestens dann die Besteuerung von Krypto-Trading fest. Damit ergäben sich auch Konsequenzen für die Anleger, meinen die Anwälte weiter. Investoren, die bisher keine Einkünfte erklärt haben, sollten spätestens dann handeln. Zunächst müsse man allerdings das endgültige Urteil abwarten, ergänzt Hoffmann.
Finanzministerium definiert Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter
Der Fall läuft bereits seit März 2021. Damals war die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Krypto-Werten weder abschließend durch die Finanzverwaltung noch die Finanzgerichte geklärt.
Das änderte sich im Mai 2021. In einem Schreiben wies das Bundesfinanzministerium (BMF) die Finanzämter an, Kryptowährungen steuerlich zu erfassen. Bitcoin und Co. wurden dafür als Wirtschaftsgüter klar definiert. Damit ist die Einordnung in das deutsche Einkommensteuerrecht überhaupt erst möglich. Ob die Anweisung des BMF allerdings Einfluss auf den aktuellen Prozess hat, bleibt abzuwarten. Der Bundesfinanzhof ist nicht an die Entscheidungen des BMF gebunden und darf in seiner Entscheidung von der obersten Finanzbehörde abweichen.
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Author: James Mendoza
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